Kein Pfändungsschutz für Sozialleistungen und Arbeitseinkommen auf herkömmlichen Girokonten nach dem 31.12.2011

AWO–Schuldnerberatung informiert im Job Center Gronau über das Pfändungsschutzkonto und seine Veränderungen


Immer häufiger nehmen Gläubiger, die eine rechtskräftig festgestellte Forderung von Schuldnern eintreiben wollen, Zugriff auf die Bankkonten der Betroffenen. Die dafür erforderlichen Auskünfte erfährt der Gläubiger spätestens mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch die Schuldner beim Gerichtsvollzieher. Beantragt der Gläubiger bei Gericht, dass das Konto des Schuldners gepfändet wird, so erlässt das Gericht nach Prüfung der Voraussetzungen einen so genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Beschluss wird der kontoführenden Bank vom Gericht zugestellt. Mit dem Tage der Zustellung des Beschlusses bei der Bank gilt die Pfändung als bewirkt, was zur Folge hat, dass der Kontoinhaber keinen oder einen nur sehr eingeschränkten Zugriff auf sein Konto hat.

Sozialleistungen sind bis zum 31.12.2011  grundsätzlich die ersten 14 Tage nach Eingang unpfändbar und voll geschützt. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2011 nicht mehr.

Das ab 2010 eingeführte P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Wird ein solches Konto geführt, besteht automatisch ein Basispfändungsschutz über 1.028,89€ monatlich sofern sich das Konto nicht im Minus befindet. Geschützt werden alle Arten von Einkünften. Ein nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen. Der Freibetrag erhöht sich auf Antrag bei Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeldbezug und sonstigem gesundheitlich bedingtem Mehraufwand. Die hierfür nötige Bescheinigung bekommen Sie unter anderem bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen wie der der AWO.
Mit der Einführung des P- Kontos wurde allerdings kein Recht auf ein Girokonto geschaffen, sondern nur das Recht, ein bestehendes Konto als P- Konto zu führen.
Eine Beratung hierzu, sowie die Ausstellung einer Bescheinigung über einen erhöhten Pfändungsfreibetrag, bietet die AWO Schuldnerberatung jeweils dienstags im Jobcenter Gronau in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr an.

 













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Gerechtigkeit fordert einen Ausgleich in der Verteilung von Einkommen, Eigentum und Macht, aber auch im Zugang zu Bildung, Ausbildung und Kultur.