Was kostet eine Kur?

Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Unterbringung, Verpflegung, ärztl. Betreuung und medizinische Anwendungen. Der/ die Antragssteller/-in trägt mit einem Eigenanteil pro Tag dazu bei. Das Kind ist von einer Zuzahlung befreit.

Sollte das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen, kann bei der Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.

Die Fahrtkosten werden zu einem Großteil von der Krankenkasse übernommen, der/die Klient/-in muss damit jedoch in Vorlage gehen.

Nach Rückkehr aus der Kur müssen die Fahrkarten bzw. entsprechende Belege nachträglich bei der Krankenkasse einreicht werden, damit unter Abzug eines Eigenanteils die Kosten erstattet werden.

Beträge für Ausflüge, Bastelmaterial und Getränke außerhalb der Mahlzeiten sind im Kurhaus zu leisten. Das Taschengeld richtet sich hier nach den individuellen Bedürfnissen.

SOLIDARITÄT

TOLERANZ

FREIHEIT

GLEICHHEIT

GERECHTIGKEIT


Solidarität bedeutet, über Rechtsverpflichtungen hinaus durch praktisches Handeln füreinander einzustehen. Wir können nur dann menschlich und in Frieden miteinander leben, wenn das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes von der Politik umgesetzt wird, wenn wir füreinander einstehen und die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal anderer überwinden. Wer in Not gerät, kann sich auf die Solidarität der Arbeiterwohlfahrt verlassen. Solidarität ist auch Stärke im Kampf um das Recht.